Wege in die
Selbstständigkeit

Existenzgründung als Chance
Sie haben eine erfolgsversprechende Geschäftsidee, es ist ihr langgehegter Traum, eine eigene Firma zu besitzen oder Sie sehen in der Selbstständigkeit eine gute Möglichkeit, beruflich wieder Fuß zu fassen? Was immer Sie antreibt, der Aufbau Ihres Unternehmens ist Ihre Chance, die gut geplant sein will: Zählen Sie auf unsere kompetente Unterstützung.

Unsere Integrationsfachkräfte bieten Ihnen individuelle Beratung und Unterstützung an und öffnen Ihnen Türen zu passgenauen und kompetenten Netzwerkpartnern. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines tragfähigen Konzepts und Businessplans.

Ziel ist die dauerhafte berufliche Integration, welche auf absehbare Zeit (12 Monate) eine Lebensführung ohne finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter ermöglichen soll. In Abständen von 6 Monaten wird die Tragfähigkeit Ihrer Selbstständigkeit geprüft, um festzustellen, ob weiterhin eine positive Prognose zur zeitnahen Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch die Selbstständigkeit vorliegt oder die sozialversicherungspflichtige Arbeitssuche den schnelleren Weg zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit darstellt.

Wir beraten und entscheiden über notwendige Förderleistungen für Gründungsinteressierte sowie für bereits Selbstständige.

Folgende Fördermöglichkeiten können auf Antrag für Selbstständigkeit oder Existenzgründung erbracht werden: Aktivierungsgutscheine für Beratungs- und Unterstützungsangebote beim Träger während der Gründungsphase:

  • bei Geschäftsideen mit Potenzial,
  • bei entsprechendem Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

Einstiegsgeld nach §16b SGB II, ein monatlicher Zuschuss, der allerdings schon vor Beginn der geplanten Selbstständigkeit beantragt werden muss:

  • für eine selbstständige Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter (für mindestens 15 Stunden/Woche),
  • wenn Notwendigkeit besteht,
  • wenn eine positive Tragfähigkeit der geplanten Geschäftsidee vorliegt.
  • wenn die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist,
  • wenn die Hilfebedürftigkeit durch die selbstständige Tätigkeit innerhalb 12 Monaten dauerhaft überwunden oder verringert wird.
  • Welche Möglichkeiten oder vielleicht sogar Vorteile bietet eine versicherungspflichtige Beschäftigung neben oder anstelle der Selbstständigkeit?
  • Wie kann man sich erfolgreich auf einen Arbeitsplatz bewerben?
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