Sie wollen als Unternehmen einen freiwilligen Beitrag im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) leisten?

Hierzu bietet das Jobcenter spezielle Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose an: Das Teilhabechancengesetz.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2019 das Teilhabechancengesetz verabschiedet, das ideale Voraussetzungen für Langzeitarbeitslose schafft, um wieder Anschluss auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu finden. So ist es für Menschen, die länger als zwei Jahre nicht beschäftigt waren, z. B. möglich, zum Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durch einfache Tätigkeiten in den entsprechenden Beruf hineinzuwachsen. Damit entlasten sie bestehende Fachkräfte im Unternehmen und können an erhöhte berufliche Anforderungen über einen langen Förderzeitraum herangeführt werden. Diese wurden im Sozialgesetzbuch II (§16e SGB II – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, §16i SGB II –Teilhabe am Arbeitsmarkt) verankert.

Sie wollen mehr dazu erfahren? Dann lesen Sie weiter

Flyer & weitergehende Informationen zu beiden Förderinstrumenten finden Sie hier:

Download:
Flyer: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Schaubild: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Flyer: Teilhabe am Arbeitsmarkt
Schaubild: Teilhabe am Arbeitsmarkt

 

Die Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Olpe helfen Ihnen gerne auch im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung weiter! Sprechen Sie uns an!

Markus Henze                            Carolin Ritter
01 71 – 3 32 18 16                          01 51 – 26 11 18 98

E-Mail: Jobcenter-Kreis-Olpe.Attendorn2@jobcenter-ge.de