Hier stellen Sie
Ihren Antrag!

So können Sie Ihren Antrag stellen:

  1. Antrag online stellen (Wenn Sie schon Zugangsdaten zu den eServices der Bundesagentur für Arbeit haben, können Sie diese nutzen!) oder
  2. Termin für persönliche Antragstellung durch Ausfüllen unseres Kontaktformulars oder 
  3. telefonisch unter der Rufnummer 02761/94126-400

Wir benötigen immer:

  • Hauptantrag Bürgergeld
  • Selbstauskunft zum Vermögen (Anlage VM)
  • Anlage zur Einkommenserklärung (Anlage EK)
  • Anlage zu Kindern in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage KI)
  • Anlage zu weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP)
  • Anlage zu Kosten der Unterkunft (Anlage KDU)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel (immer Vorderseite und Rückseite) von allen Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Krankenkassenkarte von allen Personen der Bedarfsgemeinschaft (in Kopie oder als Scan)
  • Sozialversicherungsausweis von allen Personen der Bedarfsgemeinschaft ab dem 15. Lebensjahr (in Kopie oder als Scan)
  • aktuelle Bankverbindung eines inländischen Kontos
  • aktuelle Nachweise zu den Kosten der Unterkunft (z. B. durch Vorlage Mietbescheinigung)
  • aktuelle Nachweise zu Einkünften (z. B. Verdienstabrechnungen der letzten 6 Monate, Elterngeldbescheid, Kindergeldbescheid, Arbeitslosengeldbescheid,…) (in Kopie oder als Scan)
  • bei Geflüchteten: Formlose Vollmacht, falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen
  • bei Geflüchteten: Angabe der Krankenkasse, bei der Sie krankenversichert werden möchten

Sollten noch Unterlagen oder Nachweise fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Sie ihren Antrag online, per Post oder telefonisch stellen, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt noch eine persönliche Identitätsfeststellung im Jobcenter. Hierzu erhalten Sie einen Termin.

Möchten Sie den Antrag lieber persönlich vor Ort stellen?
Dann füllen Sie bitte das Kontaktformular aus, wir melden uns dann bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.

Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie in jedem Fall auch einen Beratungstermin bei Ihrer Integrationsfachkraft.