Für wen kann ich den Antrag beim Jobcenter stellen?

Für Ihre sogenannte “Bedarfsgemeinschaft”:
Dazu gehören Sie als Antragsteller*in und Ihr*e

  • Ehepartner*in
  • Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet sind
  • Partner*in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
  • eingetragene Lebenspartnerschaft mit deren Kindern / Stiefkindern