Für wen kann ich den Antrag beim Jobcenter stellen?
Für Ihre sogenannte “Bedarfsgemeinschaft”:
Dazu gehören Sie als Antragsteller*in und Ihr*e
- Ehepartner*in
- Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet sind
- Partner*in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
- eingetragene Lebenspartnerschaft mit deren Kindern / Stiefkindern