Wann kann ich den Antrag stellen?

Den Antrag für die Zeit ab 01. Juni 2022 können Sie bereits jetzt stellen, wenn Sie folgende
Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind hilfebedürftig und haben nicht genug Geld zum Leben
  • Sie wohnen im Kreis Olpe

Sie haben:

  • eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 oder 4 und 5 AufenthG und einen Nachweis der Beantragung
    § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
  • Sie bekamen in der Ukraine noch keine Rente und haben das Rentenalter in Deutschland noch nicht erreicht