Wann kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag für die Zeit ab 01. Juni 2022 können Sie bereits jetzt stellen, wenn Sie folgende
Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind hilfebedürftig und haben nicht genug Geld zum Leben
- Sie wohnen im Kreis Olpe
Sie haben:
- eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 oder 4 und 5 AufenthG und einen Nachweis der Beantragung
§ 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - Sie bekamen in der Ukraine noch keine Rente und haben das Rentenalter in Deutschland noch nicht erreicht