Wird mein Einkommen angerechnet?

  • Einkommen wird bei der Berechnung des Leistungsanspruchs berücksichtigt. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor, soweit es Ihnen möglich ist.
  • Kontoauszüge zu einem Girokonto bei einer ukrainischen oder russischen Bank sind vorzulegen, soweit dies möglich ist.
  • Einkommen aus einer in Deutschland ausgeübten Erwerbstätigkeit wird berücksichtigt.
  • Erhalten Sie noch Zahlungen aus einem in der Ukraine bestehenden Arbeitsverhältnis, z.B. einem Online-Job, werden diese als Einkommen berücksichtigt.
  • Es dürfen allerdings nur solche Mittel berücksichtigt werden, die Ihnen zugeflossen sind und über die Sie in Deutschland tatsächlich verfügen können.