Wird mein Vermögen angerechnet?

  • Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
  • Aktuell ist Ihr Vermögen nur dann zu berücksichtigen, wenn Sie über kurzfristig für den Lebensunterhalt verwertbares Vermögen von mehr als 60.000 Euro sowie über mehr als 30.000 Euro für jede weitere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft verfügen.
  • In Kriegs- oder Krisenregionen gelegenes Vermögen (insbesondere Immobilien in der Ukraine) wird in der Regel nicht berücksichtigt.