„Gelber Schein“ auch weiterhin erforderlich!

Zum 01.01.2023 ist das elektronische Verfahren zum Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer, das sogenannte eAU-Verfahren gestartet.

Für Arbeitssuchende bzw. Arbeitslose sowie Teilnehmende an Maßnahmen gelten aber unverändert die bestehenden Nachweis- und Bescheinigungspflichten bei einer Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie also einen Termin beim Jobcenter oder eine andere Verpflichtung nicht wahrnehmen können, weil Sie krank sind, müssen Sie auch weiterhin eine unterschriebene Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) einreichen. Diese bekommen Sie kostenfrei bei Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.

Lediglich die Personengruppe der Schülerinnen und Schüler sowie der beschäftigten Leistungsbeziehenden müssen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr einreichen.