Informationen für Menschen aus der Ukraine

Ab dem 1. Juni 2022 haben Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Zuständig ist dann das Jobcenter. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Auf unserer Informationsseite finden Sie Tipps, was Sie vorbereiten können und Antworten auf Fragen zur Antragstellung, zum Wohnen und zu weiteren Themen.