Work Life – Ausbildung in allen Lebenslagen

Sie möchten gerne eine Ausbildung machen, wissen aber nicht, wie Sie dies mit Ihren persönlichen Lebensumständen vereinbaren können? Hier kann eine Teilzeitberufsausbildung die Lösung
sein!

Im Sitzungssaal des Kreishauses Olpe (Westfälische Straße 45, 57462 Olpe) informieren die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Siegen und des Jobcenters Kreis Olpe in Kooperation mit der Regionalagentur am Freitag, den 15.03.2024 von 9:30 bis 12:00 Uhr rund um das Thema Teilzeitberufsausbildung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, um vorherige Anmeldung über Siegen.BCA@arbeitsagentur.de oder Jobcenter-Kreis-Olpe.BCA@jobcenter-ge.de wird gebeten.

Weitere Informationen zu Veranstaltungen der Agentur für Arbeit Siegen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen.

Arbeitgeber online treffen und eine Arbeitsstelle finden – Die Job-Turbo Aktionstage für Geflüchtete

Im Rahmen des Job-Turbos möchte die Bundesregierung Geflüchtete noch schneller in Arbeit bringen. Wer einen Integrationskurs absolviert hat, soll so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und mit dem Ziel der nachhaltigen Integration parallel weiter qualifiziert werden. Vom 30. Januar bis 01. Februar veranstaltet die Bundesagentur für Arbeit daher digitale Aktionstage, um arbeitsuchende Geflüchtete und bundesweit rekrutierende Unternehmen zusammenzubringen. Geflüchtete, die den Integrationskurs abgeschlossen haben, können virtuell verschiedene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber treffen und ihre Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten kennenlernen.

An drei Tagen geben Unternehmen in jeweils einstündigen Slots zwischen 10:00 und 16:00 Uhr einen ersten Einblick, wie der Einstieg in dem jeweiligen Unternehmen gelingen kann, welche offene Stellen zu besetzen sind und welche Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten werden. Neben weiteren Informationen zum Unternehmen berichten Mitarbeitende mit Zuwanderungsgeschichte außerdem über die eigenen Erfahrungen. Darüber hinaus informieren auch die Familienkasse und Jobcenter über ihr Leistungsangebot im Rahmen einer Arbeitsaufnahme.

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der BA: „Wir haben das Online-Format bereits mit den digitalen Elternabenden für die Berufsberatung erprobt und sehr gute Erfahrungen gemacht. Nun möchten wir auch Geflüchtete und Unternehmen, die bundesweit offene Stellen besetzen, im Rahmen des Job-Turbos virtuell zusammenbringen. Ich bin zuversichtlich, dass viele Geflüchtete auch mit geringeren Deutschkenntnissen das Zutrauen bekommen, sich anschließend bei den Unternehmen zu bewerben. Denn das Ziel ist, dass möglichst viele Anstellungsverhältnisse zustande kommen.“

Informationen zu den digitalen Aktionstagen, zu den beteiligten Unternehmen und zu den Terminen finden Sie auf unserer Webseite Aktionstage Job-Turbo – Get Work in Germany.

Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar – Familien mit geringen Einkommen erhalten mehr Kinderzuschlag

Gute Nachrichten gibt es für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat.

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse entsprechend angepasst.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des Kinderzuschlags – diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Arbeitsagentur und Jobcenter informieren online am 29. Januar 2024

Ein beruflicher Wiedereinstieg ist mit vielen Herausforderungen, aber auch mit neuen Chancen verbunden. Doch wie komme ich zurück in den Beruf? Was muss ich beachten? Die Beauftragten für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt Janina Kötting, Yeliz Yilmaz-Pfeifer und Mira Fleper-Tröster laden am Montag, den 29. Januar von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr zu der Onlineveranstaltung „Neustart 2024 – Wiedereinstieg in den Beruf“ ein. Als Gastreferentin wird Susanne Kölsch (Gesundheitstrainerin) wertvolle Tipps zum Thema Selbstfürsorge geben und hierzu aktive Übungen anbieten, damit der Neustart auch stressfrei gelingt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, um vorherige Anmeldung bis 22.01.2024 über Siegen.BCA@arbeitsagentur.de wird gebeten.

Weitere Informationen zu Veranstaltungen der Agentur für Arbeit Siegen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen.

 

Online-Veranstaltung „Wege in Sozial- und Gesundheitsberufe“ am 11.12.2023

Sie planen Ihre berufliche Zukunft in einem Sozial- oder Gesundheitsjob?

Dann laden wir Sie herzlich ein zu unserer Online-Informationsveranstaltung „Wege in Sozial- und Gesundheitsberufe“. Unsere Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsplatz stellen Ihnen alles Wissenswerte rund um das Thema Qualifizierung und Weiterbildung vor und beantworten Ihre Fragen. Was sind soziale Berufe und wie komme ich dahin? Welche Möglichkeiten gibt es in der Pflege tätig zu werden? Welche Zugangswege sind möglich und welche Voraussetzungen benötige ich? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich in Teilzeit tätig werden möchte?

Und das Beste: Sie können bequem von zu Hause teilnehmen. Eine gut investierte Stunde in IHRE Zukunft!

Termin: Montag, 11.12.2023, 10:00 Uhr, Dauer ca. 90 Minuten
Online-Veranstaltung via Skype

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich jetzt mit einer kurzen E-Mail an. Unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsplatz, Mira Fleper-Tröster, reserviert Ihnen gerne einen Platz und freut sich ein Kennenlernen.

Ferienzeit heißt Urlaubszeit – Was Bürgergeld-Beziehende wissen müssen!

In Nordrhein-Westfalen sind Sommerferien! Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, nutzen die Ferien, um zum Beispiel Verwandte zu besuchen. So soll es auch sein! Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie jedoch für das Jobcenter erreichbar sein. Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort oder in der Nähe Ihres zuständigen Jobcenters aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Jobcenter rechtzeitig vorab darüber zu informieren und eine Zustimmung einzuholen.

WICHTIG: Das gilt nicht nur für die Ferien!

Wichtige Infos dazu finden Sie hier.

Ihren Antrag auf Ortsabwesenheit können Sie seit kurzem auch bequem online stellen. Wie das funktioniert? Schauen Sie sich einfach unser Video dazu an.

Regelungen zu Ausbildung und Umschulung ab 01.07.2023, Einführung des Kooperationsplans

Zum 01.07.2023 treten weitere Änderungen der Bürgergeld-Reform in Kraft, durch welche Sie als Bürgergeld-Beziehende maßgeblich profitieren können.

Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf auch über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bislang waren es höchsten 2 Jahre. Dadurch können Ihre besonderen Lebensumstände zukünftig noch besser berücksichtigt werden, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie zukünftig außerdem ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten. Dieses kann gezahlt werden, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt. Zudem können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bekommen. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Bei Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, können Sie zukünftig einen Bürgergeldbonus erhalten. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat. Voraussetzung: Die entsprechende Weiterbildung dauert länger als 8 Wochen.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird ab dem 1. Juli 2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst. In diesem legen Sie gemeinsam mit Ihrem Jobcenter die konkreten Schritte und Bedarfe auf dem Weg zu einem neuen Job fest. Falls nötig, kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

Info-Veranstaltung für Frauen am 14.03.2023

Sie möchten sich weiterbilden oder einen Berufsabschluss erwerben? Sie möchten sich beruflich neu orientieren oder planen nach der Elternzeit nun Ihren Wiedereinstieg? Sie möchten wissen, wo Sie Ihre passende Qualifizierung finden und welche Fördermöglichkeiten es durch das Jobcenter gibt?

Dann ist diese Veranstaltung genau das Richtige für Sie. Wir stellen Ihnen alles Wissenswerte rund um das Thema Qualifizierung und Weiterbildung vor und beantworten Ihre Fragen. Und das Beste: Sie können bequem von zu Hause teilnehmen. Eine gut investierte Stunde in IHRE Zukunft!

Termin: 14.03.2023 um 9:30 Uhr, Dauer ca. 1 Stunde
Online-Veranstaltung via Skype

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich jetzt mit einer kurzen E-Mail an. Unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsplatz, Mira Fleper-Tröster, freut sich auf Sie.

„Gelber Schein“ auch weiterhin erforderlich!

Zum 01.01.2023 ist das elektronische Verfahren zum Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer, das sogenannte eAU-Verfahren gestartet.

Für Arbeitssuchende bzw. Arbeitslose sowie Teilnehmende an Maßnahmen gelten aber unverändert die bestehenden Nachweis- und Bescheinigungspflichten bei einer Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie also einen Termin beim Jobcenter oder eine andere Verpflichtung nicht wahrnehmen können, weil Sie krank sind, müssen Sie auch weiterhin eine unterschriebene Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) einreichen. Diese bekommen Sie kostenfrei bei Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.

Lediglich die Personengruppe der Schülerinnen und Schüler sowie der beschäftigten Leistungsbeziehenden müssen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr einreichen.

Bürgergeld für einen Monat – Kostenübernahme für Heizkosten

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.

Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.

Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie unter www.jobcenter.digital\bürgergeld.

Sie brauchen den Antrag auf das Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem Sie die Rechnung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft.

Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld unter www.arbeitsagentur.de/hinweise-sgb2 nachlesen (Hinweis Nr. 4).

Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Haben Sie Fragen zur Beantragung von Bürgergeld für einen Monat? Kommen Sie auf uns zu! Wir beraten sie gerne.

Das Bürgergeld ist da – hier finden Sie alle Informationen!

Zum Jahreswechsel hat das sog. Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Einführung des Bürgergeldes eine Sonderseite eingerichtet. Hier bekommen Sie fortlaufend alle wissenswerten Informationen rund um das Thema.

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Antragstellung auf Arbeitslosengeld II jetzt auch online möglich!

Wir haben gute Neuigkeiten! Seit Monatsbeginn können Sie Ihren Erstantrag auf Arbeitslosengeld II nun online bequem von zu Hause aus stellen. Hierbei wird der Tag der Antragstellung dokumentiert. Anschließend können alle erforderlichen Daten online erfasst und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an das Jobcenter übermittelt werden. So sparen Sie wertvolle Zeit!

Übrigens: Haben Sie bereits Zugangsdaten für die eServices der Bundesagentur für Arbeit? Prima! Diese können Sie für die Antragstellung einfach weiternutzen.

Funktionen von jobcenter.digital erweitert – Einstiegsgeld und Förderungen aus dem Vermittlungsbudget jetzt bequem online beantragen!

Mit jobcenter.digital entwickeln wir unser modernes Online-Angebot kontinuierlich für Sie weiter. Immer mehr Funktionen stehen bequem von zu Hause aus zur Verfügung.

Ab dem 25.07.2022 stehen für Sie aus dem Bereich Markt und Integration die Online-Anträge zur Förderung mit Einstiegsgeld und zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget bereit. Die Online-Anträge bieten eine zusätzliche Möglichkeit, über die Sie zeit- und ortsunabhängig einen digitalen Antrag bei Ihrem Jobcenter stellen können. Die papierlose Variante garantiert einen sicheren Eingang aller Dokumente inklusive Nachweise bei Ihrem Jobcenter, flexibel und umweltschonend.

Um die Online-Anträge nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Sie über ein Benutzerkonto im Portal der Bundesagentur für Arbeit verfügen.

Melden Sie sich noch heute auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit an! Weitere Informationen zu jobcenter.digital erhalten Sie hier!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Neue Info-Veranstaltungen im Herbst!

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Siegen und der Jobcenter Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein bieten im Herbst wieder interessante Informationsveranstaltungen für (Allein-)Erziehende an:

MiniJob – Türöffner oder Sackgasse?
05.09.2022 10:00- 11:00 Uhr in der Agentur für Arbeit Olpe
Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung erhalten Sie in diesem Flyer.

Bewerbung digital – Ich bin vorbereitet!
19.10.2022 09:15 – 11:15 Uhr Onlineveranstaltung
Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung erhalten Sie in diesem Flyer.

Beide Veranstaltungen Sie für Sie kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Informationen für Menschen aus der Ukraine

Ab dem 1. Juni 2022 haben Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Zuständig ist dann das Jobcenter. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Auf unserer Informationsseite finden Sie Tipps, was Sie vorbereiten können und Antworten auf Fragen zur Antragstellung, zum Wohnen und zu weiteren Themen.

Infoveranstaltung „Bewerbung Digital“

Sie möchten beruflich neu durchstarten? Die Digitalisierung nimmt einen immer größeren Einfluss auf das gesellschaftliche Leben. Auch in der Arbeitswelt entstehen neue Herausforderungen für die Bewerberinnen und Bewerber, denn viele Verfahren sind inzwischen digitalisiert und durch die Corona-Pandemie weiter ausgebaut worden. Hierzu haben wir uns Gedanken gemacht! Was hilft Ihnen? Wovon können Sie profitieren? Die Beauftragten für Chancengleichheit Nadine El Moussaoui (Agentur für Arbeit Siegen), Yeliz Yilmaz-Pfeifer (Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein) und Mira Fleper-Tröster (Jobcenter Kreis Olpe) laden Sie  herzlich ein zur Informationsveranstaltung „Bewerbung digital – Ich bin vorbereitet“.

Erfahren Sie in insgesamt drei Fachvorträgen, wie Sie im digitalen Raum eine Arbeitsstelle finden, Online-Plattformen für die Stellensuche nutzen oder eine Online-Bewerbung erstellen. Auch erhalten Sie wertvolle Tipps für das digitale Vorstellungsgespräch, die Sie sofort anwenden können.

Nutzen Sie Ihre Chance, denn es ist „Ihr“ persönlicher Vorteil und Ihre Fragen sind uns wichtig!

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 06. April 2022, ab 9:15 Uhr (ca. 2 Stunden) und ist für alle Teilnehmenden kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Beauftragte für Chancengleichheit im Jobcenter Kreis Olpe:

Mira Fleper-Tröster, Tel. 02761 94126 215
Jobcenter-Kreis-Olpe.BCA@jobcenter-ge.de

3G-Regel ab 01.03.2022

Ab dem 01.03.2022 tritt im Kontakt mit Kundinnen und Kunden wieder die 3G-Regel in Kraft:
Das bedeutet, wir beraten Personen, die nachweislich geimpft bzw. genesen sind oder einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können, persönlich – denn wir wissen alle, wie bedeutsam dies für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist. Diese persönlichen Gespräche sollten möglichst mit einem Termin vereinbart werden. Wenn Sie nicht geimpft bzw. genesen sind oder keinen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können, erreichen Sie uns weiterhin über unsere Corona-Hotline 0 27 61 / 9 41 26 400. Ebenso können Sie hier einen Antrag auf Leistungen stellen.

Infoveranstaltung zur Teilzeitausbildung

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Ausbildung in Teilzeit der richtige Weg in den Arbeitsmarkt sein kann. Doch welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten und welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während dieser Zeit?

Nadine El Moussaoui, Yeliz Yilmaz Pfeifer und Mira Fleper-Tröster, die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Siegener Arbeitsagentur und der beiden Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe, beantworten diese und viele weitere Fragen. Im Rahmen der Woche der Ausbildung laden Sie ein für Dienstag, den 15. März 2022 zum Informationstag „Berufsausbildung in Teilzeit“.

Die Veranstaltung findet virtuell statt und geht von 09:15 Uhr bis 12:00 Uhr.

In Fachvorträgen der Industrie- und Handelskammer Siegen und der Alternativen Lebensräume GmbH Siegen, erhalten Interessierte wichtige und rechtliche Informationen rund um die Ausbildung in Teilzeit, Unterstützungsmöglichkeiten, sowie Infos zu einer Begleitung vor und während der Ausbildung. Zusätzlich berichtet eine Auszubildende von ihren Erfahrungen, Erfolgen aber auch Stolpersteinen in ihrer Teilzeitberufsausbildung.

Im Anschluss können die TeilnehmerInnen individuellen Fragen klären und weitere Beratungen vereinbaren.

„Nehmen Sie teil, es ist Ihre Chance!“, so die drei Expertinnen. „Wir freuen uns auf Sie“.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung über Siegen.BCA@arbeitsagentur.de ist notwendig.

Weitere Informationen zu Veranstaltungen der Agentur für Arbeit Siegen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen.

Jetzt NEU! Unser erweiterter Online-Postfachservice

Wir erweitern die Funktionen Ihres Online-Postfachs. Seit dem 19. November haben Sie die Möglichkeit, Dokumente mit wenigen Klicks an Ihre Postfachnachrichten anzuhängen und so einfach und sicher an uns zu übermitteln.
Sie haben den Postfachservice bisher noch nicht genutzt? Kein Problem. Melden Sie sich einfach mit Ihren Benutzerdaten unter jobcenter.digital an oder registrieren Sie sich mit nur wenigen Klicks.

Umzug

Die Dienststelle Olpe finden Sie ab 05.10.2021 in einem neuen Gebäude in der Bruchstraße 50. Bitte beachten Sie, dass persönliche Termine auch weiterhin nur auf Einladung erfolgen können. Bitte werfen Sie ab dem genannten Datum Ihre Unterlagen im Briefkasten an der neuen Dienststelle ein.

Weitere Hilfe in der Pandemie: Kinderfreizeitbonus 2021

Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind.

Der Bundestag hat am 11.6.2021 mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher KEIN Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Bei Empfängerinnen und Empfängern von ausschließlich Wohngeld sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) ist Folgendes zu beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antragsformular zu beantragt werden. Dieses Formular finden Sie ab Anfang Juli 2021 unter www.familienkasse.de. Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August 2021 (z.B. Bewilligungsbescheid) können per Post an die zuständige regionale Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Alternativ steht online der Dienststellenfinder (nach Postleitzahl) der Familienkasse zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab August 2021.

Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse, die laufend aktualisiert wird. 
Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht ab Anfang Juli 2021 die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung. Der im Internet bereitgestellte Antragsvordruck kann ab Juli an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de gesendet werden.

Kundinnen und Kunden, die weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialleistungen nach SGB XII beziehen, allerdings Leistungsempfänger in den Bereichen SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind, erhalten ebenfalls den Kinderfreizeitbonus. Hierfür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden; der Kinderfreizeitbonus wird von der jeweils zuständigen Stelle automatisch ausgezahlt.

Immer gut informiert: Aktuelle Informationen sowie Anträge finden Sie online direkt unter www.familienkasse.de.

Auszahlung der Corona-Sonderzahlung im Mai 2021

Liebe Kundinnen und Kunden des Jobcenter Kreis Olpe,

wir alle hoffen auf ein baldiges Ende der Corona-Pandemie.

Zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen (z. B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel und anderer Hygienemaßnahmen) erhalten erwachsene Leistungsberechtigte, die im Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet (das sind Alleinstehende/Alleinerziehende sowie Paare innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft) eine Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR. Das gilt auch für Volljährige, die noch bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet wird. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Einmalzahlung wird durch das Jobcenter Kreis Olpe im Laufe des Monats Mai 2021 ausgezahlt.

 

 

Verteilung medizinischer Masken an bedürftige Bürgerinnen und Bürger

Die Corona-Krise verlangt uns allen Außergewöhnliches ab. Seit dem 19. Januar 2021 wurde die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (z.B. OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken) im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften eingeführt. Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil sie uns alle schützt und weil wir mit dieser Maßnahme effektiv Infektionen verhindern können. Finanzielle Möglichkeiten dürfen die Chance einer Infektion jedoch nicht bestimmen. Die FFP2-Masken werden daher allen Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wie kommen Sie nun kostenfrei an Ihre medizinischen Schutzmasken?

Ab dem 22. Februar 2021 verteilen die Kommunen des Kreises Olpe medizinische Masken an bedürftige Bürgerinnen und Bürger. Die Masken – je nach Kommune zwei bis drei pro Leistungsempfänger – werden im Rahmen einer Soforthilfe von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe der Masken für die Leistungsbezieher nach dem SGB II erfolgt jeweils in den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Kreis Olpe.

Ein Bedürftigkeitsnachweis ist bei der Abholung grundsätzlich nicht erforderlich.

Die Verteilung an Kinder unter 14 Jahren ist nicht vorgesehen, da diese entweder – bis zum Schuleintritt – von der Maskenpflicht generell ausgenommen sind oder bis zur Beendigung des 13. Lebensjahres auch an Orten, an denen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht, eine Alltagsmaske tragen dürfen.

Nutzen Sie die neu geschaffenen Möglichkeiten der Kommunikation

Im Jahr 2020 haben wir vieles für Sie bewegt. Natürlich bedauern wir, dass wir auf das persönliche Gespräch in unseren Jobcenter-Standorten verzichten müssen. Doch wir haben die Situation genutzt, unsere Abläufe überdacht und gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit für Sie vereinfacht.

Auf unserer neuen Internetseite und unseren angebundenen Serviceportalen haben wir Wissenswertes rund um das Arbeitslosengeld II und unser Jobcenter für Sie zusammengestellt: Informativ, verständlich und auch unterhaltsam – wie wir meinen. Wir hoffen, Ihnen gefällt unser neuer Auftritt. So lässt sich heute vieles bequem online nachlesen und regeln.

Mitteilungen online und mobil – Gern bieten Ihnen ab sofort den neuen Postfachservice unter www.jobcenter.digital an.

Unter www.jobcenter.digital können Sie bereits seit Mai 2019 Ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen oder Veränderungen mitteilen. Das Angebot wurde nun kurzfristig ausgeweitet. Ab sofort können Sie, wenn Sie bereits einen Online Zugang zu jobcenter.digital haben oder eine neue Registrierung vornehmen, den Postfachservice als neuen Service nutzen. So kommunizieren Sie schnell und sicher mit uns! Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Leistungen oder alle weiteren Fragen, die Sie an uns richten möchten. Der neue Service funktioniert natürlich auch mobil über Ihr Smartphone.

Flyer zum Postfachservice >

Hier finden Sie diesen Service:

www.jobcenter.digital>

Und wenn noch Fragen offen bleiben, reicht der Griff zum Telefon. Während unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns telefonisch unter 02761 941260. Bleiben Sie gesund.